Objektüberwacher / Bauherrenbetreuer:

Aus langjähriger Erfahrung in den Architektenleistungen und der Bauherrenberatung im Bereich Qualitätsüberwachung von Bauten haben wir uns zum Ziel gesetzt, dass Ihre Interessen unsere Ziele sind.

Wir vertreten Ihre Bauherreninteressen

durch baubegleitende Qualitätsüberwachung, (BQÜ) d.h.

  1. Überprüfungen von Bauleistungen im Moment der Ausführung hinsichtlich der Einhaltung von Planung, Ausschreibungen, öffentlich rechtlichen Anforderungen, und allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN-Normen, Merkblätter, Richtlinien, etc.)

Wir vertreten Ihre Bauherreninteressen

Ziel des baubegleitenden Qualitätsmanagements ist es:

  1. vor und während der Bauphase Hinweise zu geben, um Mängel zu vermeiden bzw. während des Baugeschehens sich abzeichnende Mängel unmittelbar zu korrigieren.

und Mitwirkung bei der Abnahme / Übergabe von Bauleistungen d.h.

  1. Überprüfungen von Bauleistungen im Moment der Übergabe des Gebäudes an den Bauherrn / Käufer hinsichtlich der Einhaltung von Planung, Ausschreibungen, öffentlich rechtlichen Anforderungen, und allgemein anerkannten Regeln der Technik, (DIN-Normen, Merkblätter, Richtlinien, etc.)